- Kurventarif
- 1. Begriff: ⇡ Steuertarifform, bei der der Steuertarif veränderliche Steigerungsquoten aufweist. Die Steuerbetragsfunktion verläuft stetig (vgl. Abbildung „Kurventarif“).-2. Arten: a) Teilmengenstaffelung (Anstoßtarif): Zuordnung eines bestimmten Steuersatzes jeweils nur zu einer bestimmten Stufe und nur auf die Steuerbemessungsgrundlage dieser Stufe (nicht auf die Gesamtbemessungsgrundlage, wie beim ⇡ Stufentarif). Steuerschuld ist die Summe der Steuerbeträge in den einzelnen Stufen. Merkmal: Kein sprunghafter Anstieg des Steuerbetrags bei Überschreiten einer Teilmengengrenze; innerhalb eines bestimmten Bereichs bleibt der Steuersatz konstant, bei großen Steuerstufen ein Mangel.- Von 1934 bis 1955 für die Einkommensteuer in Deutschland geltend; 1955 mit der Neugestaltung des Einkommensteuertarifs durch den Formeltarif ersetzt.- b) Spitzentarif: Vereinfachung der Teilmengenstaffelung, indem jeweils die nummerierten Teilbeträge vorheriger Stufen im Tarif angegeben werden, so dass nur noch von der letzten Stufe der „Spitzenbetrag“ ermittelt werden muss.- c) (Steuerlicher) Formeltarif: Ermittlung der Steuerschuld mittels mathematischer Gleichungen; technische Verwirklichung der Kombination des progressiven Steuertarifs und des proportionalen Steuertarifs (Teilbereiche). Der Steuerbetrag wird mithilfe einer mathematischen Formel ermittelt, wodurch sich ein stetiger Verlauf der Steuerbetragskurve ergibt; keine sprunghaften Veränderungen der Steuerschuld; innerhalb eines progressiven Besteuerungsbereichs erhöhen sich die Grenzsteuersätze (Spitzensteuersätze) mit jedem kleinsten Zuwachs der Bemessungsgrundlage kontinuierlich.
Lexikon der Economics. 2013.